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   BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86   

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https://dejure.org/1986,5288
BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 554/86 (https://dejure.org/1986,5288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf eine wesentliche Veränderung der Sachlage hinzuweisen - Hinweispflicht des Gerichts, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, daß unter bestimmten Umständen das Gericht einen Hinweis zu geben hat, wenn es seinen Feststellungen eine andere als die in der Anklage bezeichnete Tatzeit zugrundelegen will (vgl. BGHSt 19, 88; BGH NStZ 1981, 190; BGH Strafverteidiger 1984, 368; OLG Schleswig MDR 1980, 516 [OLG Schleswig 28.01.1980 - 1 Ss 696/79]; OLG Köln Strafverteidiger 1984, 414; OLG Frankfurt am Main Strafverteidiger 1985, 224; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 265 Rdn. 79 ff; Ko Meyer GA 1965, 257 ff; neuestens: Schlothauer Strafverteidiger 1986, 213, 224).
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